Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
131 € pro Monat — wofür kann ich das Geld nutzen?
Ab Pflegegrad 1 erhalten alle Pflegebedürftigen einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Das Geld ist zweckgebunden — aber es gibt mehr Möglichkeiten, als die meisten wissen.
131 €
pro Monat
ab PG 1
alle Pflegegrade
12 Monate
übertragbar
🌅Tagespflege & Nachtpflege
Tagesstrukturierte Betreuung in einer Einrichtung — tagsüber betreut, abends wieder zuhause. Auch für Berufstätige die ideale Lösung.
→Tagespflegeeinrichtungen (SGB XI § 41)
→Nachtpflegeeinrichtungen für Demenzkranke
💡 Tagespflege kann gleichzeitig mit ambulanter Sachleistung genutzt werden — die Budgets werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
🏠Häusliche Betreuung
Betreuungsdienste kommen nach Hause — für Gesellschaft, Aktivierung und Entlastung der Pflegeperson.
→Betreuungsgruppen und Betreuungsangebote
→Ehrenamtliche und niedrigschwellige Betreuungsangebote
→Alltagsbegleiter und Seniorenbegleiter
→Besuchsdienste (z. B. Caritas, Diakonie, AWO)
🧹Haushaltshilfe & Alltagsunterstützung
Haushaltsdienste, die dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
→Einkaufen, Putzen, Kochen — durch anerkannte Anbieter
→Fahrdienste zu Arzt, Apotheke, Behörden
→Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) — ggf. abrechenbar
💡 Wichtig: Nur anerkannte Anbieter nach Landesrecht sind abrechnungsfähig. Liste beim Pflegestützpunkt erhältlich.
🔄Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Wenn die Pflegeperson (Angehöriger) ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder sonstigen Bedarf.
→Professioneller Pflegedienst als Ersatz
→Betreuung durch Nachbarn oder Freunde (als anerkannter Dienst)
→Stationäre Kurzzeitpflege (Budget kombinierbar)
💡 Verhinderungspflege läuft über ein separates Budget (1.612 €/Jahr ab PG 2). Dieses und das Kurzzeitpflegebudget können anteilig kombiniert werden.
📚Beratung & Schulung
Kurse und Beratung für pflegende Angehörige — damit Pflege länger zuhause möglich bleibt.
→Pflegekurse für Angehörige (kostenlos nach § 45 SGB XI)
→Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Rechtsanspruch)
→Schulungen durch Pflegedienste zuhause
💡 Pflegekurse für Angehörige sind vollständig kostenlos — Antrag bei der Pflegekasse. Keine Anrechnung auf den Entlastungsbetrag.
Das müssen Sie wissen
✅Nur anerkannte Anbieter nach § 45a SGB XI sind abrechnungsfähig. Liste beim zuständigen Pflegestützpunkt erfragen.
💸Nicht verbrauchtes Guthaben kann bis zu 12 Monate auf das Folgejahr übertragen werden (Jahresübergang).
📋Abrechnung läuft über die Pflegekasse: Rechnung einreichen oder Anbieter rechnet direkt ab.
🚫Nicht bar ausgezahlt — nur für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen bei anerkannten Anbietern.
🔗Tagespflege-Budget wird seit 2015 nicht mehr auf Sachleistungen angerechnet — beide Budgets können parallel genutzt werden.
Nächste Schritte
Stand: 2025/2026 · Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die zuständige Pflegekasse ist die verbindliche Auskunftsstelle.