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Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

131 € pro Monat — wofür kann ich das Geld nutzen?

Ab Pflegegrad 1 erhalten alle Pflegebedürftigen einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Das Geld ist zweckgebunden — aber es gibt mehr Möglichkeiten, als die meisten wissen.

131 €
pro Monat
ab PG 1
alle Pflegegrade
12 Monate
übertragbar
🌅Tagespflege & Nachtpflege

Tagesstrukturierte Betreuung in einer Einrichtung — tagsüber betreut, abends wieder zuhause. Auch für Berufstätige die ideale Lösung.

Tagespflegeeinrichtungen (SGB XI § 41)
Nachtpflegeeinrichtungen für Demenzkranke
💡 Tagespflege kann gleichzeitig mit ambulanter Sachleistung genutzt werden — die Budgets werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
🏠Häusliche Betreuung

Betreuungsdienste kommen nach Hause — für Gesellschaft, Aktivierung und Entlastung der Pflegeperson.

Betreuungsgruppen und Betreuungsangebote
Ehrenamtliche und niedrigschwellige Betreuungsangebote
Alltagsbegleiter und Seniorenbegleiter
Besuchsdienste (z. B. Caritas, Diakonie, AWO)
🧹Haushaltshilfe & Alltagsunterstützung

Haushaltsdienste, die dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung ermöglichen.

Einkaufen, Putzen, Kochen — durch anerkannte Anbieter
Fahrdienste zu Arzt, Apotheke, Behörden
Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) — ggf. abrechenbar
💡 Wichtig: Nur anerkannte Anbieter nach Landesrecht sind abrechnungsfähig. Liste beim Pflegestützpunkt erhältlich.
🔄Verhinderungspflege (Ersatzpflege)

Wenn die Pflegeperson (Angehöriger) ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder sonstigen Bedarf.

Professioneller Pflegedienst als Ersatz
Betreuung durch Nachbarn oder Freunde (als anerkannter Dienst)
Stationäre Kurzzeitpflege (Budget kombinierbar)
💡 Verhinderungspflege läuft über ein separates Budget (1.612 €/Jahr ab PG 2). Dieses und das Kurzzeitpflegebudget können anteilig kombiniert werden.
📚Beratung & Schulung

Kurse und Beratung für pflegende Angehörige — damit Pflege länger zuhause möglich bleibt.

Pflegekurse für Angehörige (kostenlos nach § 45 SGB XI)
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Rechtsanspruch)
Schulungen durch Pflegedienste zuhause
💡 Pflegekurse für Angehörige sind vollständig kostenlos — Antrag bei der Pflegekasse. Keine Anrechnung auf den Entlastungsbetrag.

Das müssen Sie wissen

Nur anerkannte Anbieter nach § 45a SGB XI sind abrechnungsfähig. Liste beim zuständigen Pflegestützpunkt erfragen.
💸Nicht verbrauchtes Guthaben kann bis zu 12 Monate auf das Folgejahr übertragen werden (Jahresübergang).
📋Abrechnung läuft über die Pflegekasse: Rechnung einreichen oder Anbieter rechnet direkt ab.
🚫Nicht bar ausgezahlt — nur für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen bei anerkannten Anbietern.
🔗Tagespflege-Budget wird seit 2015 nicht mehr auf Sachleistungen angerechnet — beide Budgets können parallel genutzt werden.

Nächste Schritte

📋 Noch keinen Pflegegrad? Jetzt beantragen →🗺️ Anerkannte Anbieter in Ihrer Nähe finden →💶 Gesamtkosten berechnen →
Stand: 2025/2026 · Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die zuständige Pflegekasse ist die verbindliche Auskunftsstelle.
⚠️ Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für verbindliche Auskunft: Pflegekasse oder Sozialamt kontaktieren. — Impressum · Datenschutz · Haftungsausschluss · Barrierefreiheit