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Noch kein Pflegegrad?

So funktioniert die Beantragung — und wo Sie kostenlose Unterstützung bekommen.

So funktioniert es

In 5 Schritten zum Pflegegrad

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Schritt 1: Antrag stellen
Formloser Anruf oder Brief an Ihre Pflegekasse genügt. Sagen Sie: „Ich möchte Pflegeleistungen beantragen." Leistungen gelten rückwirkend ab diesem Tag.
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Schritt 2: Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst (MD) kommt zum Besuch. Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch: Wie lange braucht Ihr Angehöriger für welche Tätigkeiten? Das wirkt sich direkt auf den Pflegegrad aus.
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Schritt 3: Begutachtungstermin
Meist innerhalb von 4–5 Wochen. Lassen Sie einen Angehörigen dabei sein. Der Gutachter bewertet 6 Lebensbereiche — zeigen Sie auch an schlechten Tagen, was Ihr Angehöriger nicht kann.
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Schritt 4: Bescheid erhalten
Der Pflegegrad und die Leistungen werden schriftlich mitgeteilt. Stimmt der Bescheid nicht? Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen — oft erfolgreich.
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Schritt 5: Leistungen beantragen
Ab jetzt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und mehr. Unsere anderen Tools helfen bei der Berechnung.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

GradPunkteBeeinträchtigung
PG 112,5–26,9Geringe BeeinträchtigungEingeschränkte Mobilität, leichte Vergesslichkeit
PG 227–47,4Erhebliche BeeinträchtigungHilfe bei Körperpflege, Anziehen
PG 347,5–69,9Schwere BeeinträchtigungUmfassende Hilfe täglich nötig
PG 470–89,9Schwerste BeeinträchtigungRund-um-die-Uhr-Betreuung
PG 590–100Schwerste Beeinträchtigung + SonderfallBeatmung, vollständige Pflegeabhängigkeit
Die Punkte werden im Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) ermittelt. Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Aufwand zu dokumentieren.
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Tipp: Pflegetagebuch führen — Notieren Sie mindestens 2 Wochen lang, welche Tätigkeiten Ihr Angehöriger nicht alleine schafft und wie lange Sie dabei brauchen. Das ist das stärkste Argument beim Begutachtungsgespräch und kann den Pflegegrad entscheidend beeinflussen.

Kostenlose Beratung — bundesweit

📞
Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
030 201 791 31
Mo–Do 9–18 Uhr
🏥
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