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Noch kein Pflegegrad?
So funktioniert die Beantragung — und wo Sie kostenlose Unterstützung bekommen.
So funktioniert es
In 5 Schritten zum Pflegegrad
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Schritt 1: Antrag stellen
Formloser Anruf oder Brief an Ihre Pflegekasse genügt. Sagen Sie: „Ich möchte Pflegeleistungen beantragen." Leistungen gelten rückwirkend ab diesem Tag.
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Schritt 2: Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst (MD) kommt zum Besuch. Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch: Wie lange braucht Ihr Angehöriger für welche Tätigkeiten? Das wirkt sich direkt auf den Pflegegrad aus.
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Schritt 3: Begutachtungstermin
Meist innerhalb von 4–5 Wochen. Lassen Sie einen Angehörigen dabei sein. Der Gutachter bewertet 6 Lebensbereiche — zeigen Sie auch an schlechten Tagen, was Ihr Angehöriger nicht kann.
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Schritt 4: Bescheid erhalten
Der Pflegegrad und die Leistungen werden schriftlich mitgeteilt. Stimmt der Bescheid nicht? Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen — oft erfolgreich.
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Schritt 5: Leistungen beantragen
Ab jetzt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und mehr. Unsere anderen Tools helfen bei der Berechnung.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
| Grad | Punkte | Beeinträchtigung | |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 12,5–26,9 | Geringe Beeinträchtigung | Eingeschränkte Mobilität, leichte Vergesslichkeit |
| PG 2 | 27–47,4 | Erhebliche Beeinträchtigung | Hilfe bei Körperpflege, Anziehen |
| PG 3 | 47,5–69,9 | Schwere Beeinträchtigung | Umfassende Hilfe täglich nötig |
| PG 4 | 70–89,9 | Schwerste Beeinträchtigung | Rund-um-die-Uhr-Betreuung |
| PG 5 | 90–100 | Schwerste Beeinträchtigung + Sonderfall | Beatmung, vollständige Pflegeabhängigkeit |
Die Punkte werden im Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) ermittelt. Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Aufwand zu dokumentieren.
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Tipp: Pflegetagebuch führen — Notieren Sie mindestens 2 Wochen lang, welche Tätigkeiten Ihr Angehöriger nicht alleine schafft und wie lange Sie dabei brauchen. Das ist das stärkste Argument beim Begutachtungsgespräch und kann den Pflegegrad entscheidend beeinflussen.
Kostenlose Beratung — bundesweit
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Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
030 201 791 31
Mo–Do 9–18 Uhr
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