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Steuern & Pflege

Pflegekosten können die Steuerlast erheblich senken — viele Familien verschenken hier bares Geld.

Für pflegende Angehörige

Pflegepauschbetrag

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Bis zu 1.800 € pro Jahr steuerfrei — ohne Belege
  • Gilt für pflegende Angehörige (Eltern, Ehepartner, Kinder etc.)
  • Nur wenn die Pflege unentgeltlich erfolgt (kein Gehalt)
  • Die pflegebedürftige Person muss Pflegegrad 2–5 haben

Die Beträge nach Pflegegrad

PflegegradPauschbetrag / JahrBedingung
PG 2 oder 3600 €Pflege in häuslicher Umgebung
PG 4 oder 51.100 €Pflege in häuslicher Umgebung
PG 4 oder 5 + hilflos1.800 €Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis

Voraussetzungen im Detail

Die pflegebedürftige Person hat Pflegegrad 2–5 (bestätigt durch Pflegekasse)
Sie pflegen persönlich — kein Pflegedienst oder bezahlte Kraft übernimmt die Hauptpflege
Die Pflege erfolgt in der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in Ihrer eigenen
Sie erhalten kein Entgelt für die Pflege (Pflegegeld ist kein Entgelt — es darf fließen)
Keine Belege nötig — der Pauschbetrag gilt pauschal, ohne Nachweis der Kosten
Tipp: Wenn mehrere Personen die Pflege teilen (z.B. zwei Geschwister), wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Übernimmt eine Person allein die Pflege, bekommt sie den vollen Betrag.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Diese Übersicht dient der Orientierung. Für individuelle Berechnung empfehlen wir einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (z.B. VLH, Lohi) — die Beratungskosten sind steuerlich absetzbar.
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⚠️ Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für verbindliche Auskunft: Pflegekasse oder Sozialamt kontaktieren. — Impressum · Datenschutz · Haftungsausschluss · Barrierefreiheit