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Steuern & Pflege
Pflegekosten können die Steuerlast erheblich senken — viele Familien verschenken hier bares Geld.
Für pflegende Angehörige
Pflegepauschbetrag
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bis zu 1.800 € pro Jahr steuerfrei — ohne Belege
- Gilt für pflegende Angehörige (Eltern, Ehepartner, Kinder etc.)
- Nur wenn die Pflege unentgeltlich erfolgt (kein Gehalt)
- Die pflegebedürftige Person muss Pflegegrad 2–5 haben
Die Beträge nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pauschbetrag / Jahr | Bedingung |
|---|---|---|
| PG 2 oder 3 | 600 € | Pflege in häuslicher Umgebung |
| PG 4 oder 5 | 1.100 € | Pflege in häuslicher Umgebung |
| PG 4 oder 5 + hilflos | 1.800 € | Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis |
Voraussetzungen im Detail
✅Die pflegebedürftige Person hat Pflegegrad 2–5 (bestätigt durch Pflegekasse)
✅Sie pflegen persönlich — kein Pflegedienst oder bezahlte Kraft übernimmt die Hauptpflege
✅Die Pflege erfolgt in der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in Ihrer eigenen
✅Sie erhalten kein Entgelt für die Pflege (Pflegegeld ist kein Entgelt — es darf fließen)
❌Keine Belege nötig — der Pauschbetrag gilt pauschal, ohne Nachweis der Kosten
Tipp: Wenn mehrere Personen die Pflege teilen (z.B. zwei Geschwister), wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Übernimmt eine Person allein die Pflege, bekommt sie den vollen Betrag.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Diese Übersicht dient der Orientierung. Für individuelle Berechnung empfehlen wir einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (z.B. VLH, Lohi) — die Beratungskosten sind steuerlich absetzbar.
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