Pflegereform Juli 2025: Neue Leistungsbeträge und gemeinsamer Jahresbetrag
- Ab 1. Juli 2025 gelten neue, erhöhte Leistungsbeträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst.
- Der Entlastungsbetrag steigt auf 131 € pro Monat (vorher 125 €).
- Der Kostenrechner auf CuraPilot wurde entsprechend aktualisiert.
Was hat sich geändert?
Zum 1. Juli 2025 ist eine umfassende Anpassung der Pflegeleistungen in Kraft getreten. Die Änderungen sind Teil der laufenden Reformbemühungen zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung und betreffen alle rund 5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland.
Die wichtigste strukturelle Neuerung: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden nicht länger aus getrennten Budgets finanziert, sondern aus einem gemeinsamen Jahresbetrag. Das gibt pflegenden Familien mehr Flexibilität — sie können selbst entscheiden, für welche der beiden Leistungsarten sie das Budget einsetzen.
Die neuen Leistungsbeträge im Überblick
Alle Beträge gelten ab dem 1. Juli 2025 (monatlich, sofern nicht anders angegeben):
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages-/Nachtpflege | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege | – | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (jährl.) | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Was bedeutet der gemeinsame Jahresbetrag konkret?
Bisher wurden Verhinderungspflege (wenn die Pflegeperson ausfällt) und Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Pflege) aus getrennten Töpfen finanziert. Das führte häufig dazu, dass Familien eines der Budgets nicht ausschöpfen konnten, während das andere bereits aufgebraucht war.
Ab Juli 2025 gibt es für beide Leistungen zusammen einen Jahresbetrag von 3.539 € (ab Pflegegrad 2). Familien können diesen Betrag nun frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen — je nachdem, was in ihrer Situation gerade gebraucht wird. Die Beantragung bleibt jedoch weiterhin getrennt.
Was ändert sich beim Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag — eine Leistung, die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote finanziert — steigt von 125 € auf 131 € pro Monat. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann für anerkannte Angebote wie Nachbarschaftshilfe, Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen eingesetzt werden.
Der Betrag kann innerhalb eines Jahres angespart werden — nicht genutzte Monate verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres.
Was bleibt gleich?
Die Zuschüsse für Wohnraumanpassung bleiben bei 4.180 € je Maßnahme. Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.) bleibt bei 42 €. Der Hausnotruf-Zuschuss bleibt bei 25,50 € monatlich.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie bereits Pflegeleistungen beziehen, werden die neuen Beträge automatisch ab dem 1. Juli 2025 angewendet — Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Falls Sie noch keinen Pflegegrad beantragt haben, lohnt sich das besonders jetzt: Die Leistungen sind mit dieser Reform für viele Familien spürbar gestiegen.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick — bundesgesundheitsministerium.de
- BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2025/2026 (PDF) — zum PDF →
- pflege.de: Pflegeleistungen im Überblick — pflege.de
Alle Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen gesetzlichen Regelungen. CuraPilot ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.